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“Töchter
pflegen, Söhne erben
Erbrecht
von Frau zu Frau erklärt
Wir
laden herzlich ein zu einem besonderen Vortrag mit der Rechtsanwältin
Ulrike
Oberhammer
Vorsitzende
des Landesbeirats für Chancengleichheit,
am
Dienstag,
4. November um 20.00 Uhr im Sparkassensaal, Marktplatz, Kaltern
Die
Pflege der Eltern übernehmen zumeist die Töchter und trotzdem
erhalten in vielen Fällen nur die Söhne den Hof, das Haus, usw.
Anhand
von praktischen Beispielen werden die wichtigsten gesetzlichen
Bestimmungen zum Thema Erbrecht (z.B. gesetzliche und
testamentarische Erbfolge, Pflichtteile,Möglichkeiten der Regelung
des Nachlasses zu Lebzeiten) aufgezeigt und erklärt was den Frauen
(Ehefrau oder Lebensgefährtin, Tochter, usw.) zusteht.
Es
wird auch auf die Besonderheiten des Südtiroler Höfegesetzes
eingegangen.
Eintritt
frei