Mittwoch, 25. Juli 2012

Bibliotheks- und Internetordnung

Bibliotheksordnung
Leitfaden zur Benutzung der Bibliothek

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, dass Sie sich in unserer Bibliothek gut zurechtfinden. Sie informieren Sie auch über die wichtigsten Bestimmungen zur Benutzung der Bücherei.
1. Anmeldung
Bei der Anmeldung erhält jede Leserin und jeder Leser einen Leserausweis. Jede/r Leser/in muss eine Erklärung unterschreiben, in der er/sie sich verpflichtet, die Leseordnung der Öffentlichen Bibliothek Kaltern einzuhalten. Kinder brauchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Unterschrift der Eltern. Teilen Sie bitte Namens- und Wohnungsänderungen der Bibliothek mit.
2. Ausleihe und Leihfrist
Bis auf ein paar speziell gekennzeichnete Nachschlagewerke können alle Medien der Bücherei ausgeliehen werden.
Bei folgenden Medien besteht eine begrenzte Ausleihzahl: jeweils 1 CD-ROM, 1 Hörbuch, 2 Videos, 2DVDs, 4 MCs ,4 CDs und 10 Bücher pro Person. Jede/r Leser/in kann maximal 15 Medien ausleihen.
Bei den Zeitschriften kann die jeweils aktuellste Ausgabe nicht ausgeliehen werden.
Die Leihfrist beträgt generell vier Wochen, mit Ausnahme von Videos, DVDs, Cds, CD-ROMs und Zeitschriften (zwei Wochen).
Alle Medien können persönlich oder telefonisch verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
3. Vormerkung
Das Bibliothekspersonal merkt auf Wunsch ausgeliehene Bücher für interessierte Leser/innen vor und hält sie nach Rückgabe eine Woche für den/die vorgemerkten Leser/in bereit.
4. Behandlung der Bücher
Bitte behandeln Sie die Bücher und die anderen Medien sorgfältig. Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien hat derjenige/diejenige, auf dessen Namen die Medien ausgeliehen sind, vollständigen Ersatz zu leisten. Reparaturen sollen nicht selbst ausgeführt werden.
5. Gebühren
Die Benutzung der Bücherei ist kostenlos. Wird die Leihfrist überschritten, sind pro Medium und pro Woche 30 Cent zu bezahlen.
6. Medienaufstellung
Erzählende Bücher für Kinder (rote Signaturschildchen), Jugendliche (gelbe Signaturschildchen) und Erwachsene (weiße Signaturschildchen) stehen nach Interessenkreisen geordnet in den Regalen.
Sachbücher für Kinder (rote Signaturschildchen)und für Jugendliche (gelbe Signaturschildchen) sind auch nach Interessenkreisen geordnet, ebenso wie Sachbücher für Erwachsene (weiße Signaturschildchen).
Die Sachbücher für Erwachsene sind in 29 Interessenkreise eingeteilt und nochmals durch Unterteilungen genauer spezifiziert.
01 Ausbildung & Beruf; 02 Bauen & Wohnen; 03 Essen & Trinken; 04 Feste & Feiern; 05 Film & Theater; 06 Frau & Mann; 07 Freizeit & Kreatives Gestalten; 08 Für Eltern; 09 Garten & Pflanzen; 10 Geschichte 11 Körper & Geist; 12 Kunst; 13 Länder & Reisen; 14 Literatur & Sprache 15 Musik; 16 Natur & Umwelt; 17 Naturwissenschaften; 18 Pädagogik; 19 Politik; 20 Recht & Gesetz; 21 Religion & Philosophie; 22 Schönheit & Mode; 23 Spiel; 24 Sport; 25 Südtirol; 26 Technik & Computer; 27 Tiere; 28 Wirtschaft ; 29 Zum Nachschlagen
Internetordnung
Richtlinien für die Benutzung des Internet

Die Bibliothek erkennt den Nutzen von elektronischen Diensten als Mittel zur Erfüllung der Bedürfnisse im Bereich Informatik und Bildung der Bevölkerung an.
Mit der Errichtung von EDV-Arbeitsplätzen für die Nutzung von Internetdiensten eröffnet die Bibliothek ihren Benutzern eine neue Art der Literatur- und Informationsbeschaffung.
Die vorliegende Verordnung legt die Einzelvorschriften für die Benutzung des Internet fest.
Art. 1 Benutzung des Computers
Der Computer wird nur vom Bibliothekspersonal eingeschaltet. Die Computerkonfiguration darf nicht verändert werden, das Herunterladen von Programmen ist untersagt. Internet ist ein offener Informationskanal und nicht kontrollierbar. Deswegen kann die Bibliothek für die Art und Qualität der Informationen keine Haftung übernehmen.
Art. 2 Wer Internet benutzen darf
Die Benutzung ist erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gestattet. Minderjährige Internetbenutzer müssen die Ermächtigung eines Erziehungsberechtigten vorweisen oder von Erwachsenen begleitet werden. Jeder Kunde darf in der Regeln nur eine Stunde pro Tag das Internet nutzen. Sofern keine Vormerkungen anderer Benutzer vorliegen, können diese auch überschritten werden. Die Benutzung von Internet ist für maximal zwei Personen gleichzeitig pro Terminal erlaubt. Für den Gebrauch von Internet ist eine Vormerkung notwendig. Wer mehr als 5 Minuten zu spät kommt, verliert sein Recht. Der Benutzer muss dem Bibliothekspersonal den Anfang und die Beendigung der Verbindung mitteilen. Die Kunden müssen selbst die notwendigen Grundkenntnisse für die Benutzung des Internet besitzen. Das Bibliothekspersonal kann die Benutzung überwachen und notfalls die Verbindung unterbrechen. Angewählte Internetadressen werden gespeichert und können jederzeit nachvollzogen werden.
Art. 3 Korrekte Benutzung des Internet
Internet darf nicht für Zwecke genutzt werden, die laut Gesetz verboten sind. Der Benutzer ist laut geltendem Gesetz, bei entsprechend unsachgemäßem Gebrauch von Internet zivil- bzw.
strafrechtlich haftbar.
Der Benutzer haftet für Verletzungen der Zugriffsrechte, des Copyrights und von Benutzerlizenzen.
Die Internet-Verbindung darf nicht zu Geschäftszwecken wie Abonnementsbestellungen oder Einkäufen benutzt werden.
Art. 4 Ausdrucke
Die Benutzer können bis maximal 20 DIN-A4-Blätter zum Preis von 15 Cent pro Blatt ausdrucken. Sie dürfen nicht eigene Disketten verwenden. Überspielungen sind nur auf Disketten möglich, die von der Bibliothek zum Preis von 60 Cent zur Verfügung gestellt werden. Haben Disketten die Bibliothek verlassen, dürfen sie nicht mehr auf dem Computer der Bibliothek verwendet werden.
Art. 5 Kostenbeitrag
Für die Benützung des Internet sind folgende Tarife zu bezahlen:
1 St. € 3,00 I 50 Min. € 2,50 I 40 Min. € 2,00 I 30 Min. € 1,50 I 20 Min. € 1,00 I 15 Min. € 0,75 I 10 Min. € 0,50 I 5 Min. € 0,25
Art. 6 Maßnahmen bei Verstoß gegen die Regel
Bei Nichteinhaltung der in dieser Ordnung festgelegten Regeln sind folgende Strafen möglich:
· Unterbrechung der Internetsitzung
· Aussetzung oder Ausschluss von der Möglichkeit den Internetdienst zu nutzen
· Anzeige

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